Der Fall Ibrahim und Mükrime
Written by Ulli Stefan Zähringer   
Wednesday, 26 April 2006

Integration wird gefordert, jedoch anscheinend nur selten belohnt.

Selbst Flüchtlinge, die in Deutschland Jahrzehnte leben, sich integriert haben, in ihrer Heimat Verfolgung und Folter fürchten müssen, sind nicht vor einer Abschiebung sicher. Die Gesetzeslage soll nach Aussage einiger Politiker ausreichend sein, aber noch immer gibt es unverständliche Abschiebung.

 

Eine kleine Stadt im Schwarzwald

Eine kleine Stadt im Hochschwarzwald. Die Gutach stürzt sich hier über sieben Kaskaden 163 Meter in die Tiefe, es ist der größte Wasserfall in Deutschland. Triberg heißt das kleine Örtchen, in dem die Faszination dieses Naturschauspiels jedes Jahr viele Touristen anlockt. Was findet man hier noch neben sehr viel Natur: In den Nachbarörtchen gibt es einen kleinen Streit, wer denn nun die größte Kuckucksuhr besitzt, man kann einen aufwendig geschnitzten Rathaussaal und ein Heimatmuseum in Triberg besichtigen. Man findet vor Ort eine Grundschule, eine Hauptschule, eine Realschule und ein Gymnasium. Triberg hat etwa 5000 Einwohner. Die Rütli Schule im Stadtteil Neukölln in Berlin hat die Probleme der Integration gezeigt, aber hier steht kein Reporterteam vor den Schulen, keine Lehrer schreiben verzweifelt über den Zustand ihrer Schule.

Der Fall Ibrahim und Mükrime G.

 

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat dennoch Ibrahim und Mükrime Gümüs auf die Abschiebeliste gesetzt. Sie wandten sich darauf an die Härtefallkommission Baden Württembergs. Die Geschwister hofften diese würde ein Bleiberecht bewilligen. Ihr Anwalt war zuversichtlich, da der Fall in der Theorie alle Anforderungen erfüllen würde, um von der Härtefallkomission ein Bleiberecht zu erreichen. Es wurde abgelehnt, Gründe wurden nicht genannt. Daraufhin reichten sie eine Petition beim Landtag ein. Das Landratsamt des Schwarzwald Baar Kreises willigte ein, die Abschiebung zu verschieben, bis über die Petition entschieden wäre. Die Aussichten auf Erfolg sind jedoch gering. Bei der Petition wurden sie von deutschen Freunden unterstützt, die sich jeweils mit einem Brief an der Petition beteiligten. Unterschriften gegen ihre Abschiebung wurden gesammelt. Ohne die Petition wären Ibrahim und Mükrime bereits im Januar 2006 abgeschoben worden. Seither haben beide keine Arbeit mehr. Sie würden gerne wieder arbeiten, auch jetzt schon, erzählen sie, aber da sie keine Duldung mehr besitzen, ist das nicht besonders leicht. Sollten sie hier bleiben dürfen, ist es ihnen deswegen wichtig, dass sie das Recht zum Arbeiten bekommen, dass sie nicht durch gesetzliche Regelungen, wegen ihres Aufenthaltsstatus, mit Barrieren davon abgehalten werden. Flüchtlinge, die nach 1997 eingewandert sind, ist das Arbeiten generell verboten. Flüchtlinge, die davor eingewandert sind, dürfen zwar arbeiten, aber nur wenn niemand diese Stelle sonst besetzen kann. In der Regel werden jedoch fast alle Anträge auf Arbeitserlaubnis abgelehnt. (Zur Situation von Flüchtlingen in Deutschland). In Baden-Württemberg ist eine Ausbildung nicht erlaubt und der Beginn eines Studiums verboten. Ibrahim meint, einzig die Stadtbibliotheken würden ihm nicht das Recht auf Bildung verwehren.

 

Ihre Eltern, ihre Geschwister und ihre Verwandte wohnen hier, sie sollen als einzige abgeschoben werden. Die Mutter ist durch die Verfolgungssituation psychisch und physisch (komplizierter Oberschenkelbruch mit verschleppter Knochenentzündung) schwer geschädigt und hat aufgrund ihrer gesundheitlichen Folgen Abschiebehindernisse nach § 60,7 AufenthG. 2002 konnte sie und die damals noch minderjährigen Kinder mittels eines gerichtlichen Vergleichs eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Ibrahim und Mükrime waren allerdings zu diesem Zeitpunkt bereits volljährig. Es ist für die Entscheidung rein rechtlich nicht von Belang, ob hiermit eine Familie auseinander gerissen wird.

Ibrahim und Mükrime sehen Deutschland als ihre Heimat an. Neben der immensen Belastung durch eine bevorstehende Familientrennung kommt die Furcht hinzu, die Ibrahim vor der Türkei selbst hat. In den letzten Monaten hat sich der Konflikt zwischen der kurdisch ethnischen Minderheit mit der türkischen Regierung drastisch verschärft. Er will nicht zwischen die Fronten kommen, erzählt er. Der Kurdenkonflikt in der Türkei ist ein schon sehr lange schwelender Konflikt, der im Jahre 2005 erneut zum Ausbruch kam und sich seit Beginn dieses Jahres zunehmend ausweitet. Aufgrund der zunehmenden Gewalt gegen Kurden in der Türkei forderte deswegen auch der Kieler Flüchtlingsrat im April 2006 ein Türkei-Abschiebestopp. Eingezogen in den Militärdienst, was sofort nach seiner Rückkehr passieren wird, lässt sich vielleicht nicht vermeiden, dass er in diesen Krisengebieten eingesetzt wird. Ibrahim betont, dass er nicht mit der PKK sympathisiere, jedoch will er auch nicht die Waffe auf einen Menschen richten müssen. Hinzu kommt, dass seine Eltern infolge der Vertreibungen, die nach dem Militärputsch 1980 stattgefunden haben, aus der Türkei geflüchtet sind und seine wenigen Erinnerungen an seine frühe Kindheit geprägt sind von traumatischen Erfahrungen, die er mit dem türkischen Militär hatte.

"Ich suchte eine Möglichkeit, um zu flüchten. Da war das eine Fenster in diesem Zimmer. Ich bin rausgeklettert und bin dann gerannt, was meine damals noch gesunden Füße hergaben. Ich war schon ein ganzes Stück gerannt, als ich Rufe hinter mir hörte. Ich drehte mein Gesicht und sah 2 Soldaten. Einer schoss auf mich. Ich hatte Todesangst und fiel. Ich dachte, ich sei getroffen worden, ich sah auf die schmerzende Stelle und konnte nur noch sehen, dass mein Bein voller Blut war. Die Soldaten schleppten mich den ganzen Weg zurück ins Dorf. Dort angekommen, schlug der Kommandant mit der auffälligen Uniform mehrmals mit Fäusten und Gewehrkolben auf mich ein. Ich wurde bewusstlos. Als ich zu mir kam, war alles vorbei."

(Ein Ausschnitt aus der Petition, der über die wenigen Erinnerungen an die Vertreibung aus dem Dorf in der Provinz Mardin berichtet)

Anstelle des Militärdienst Zivildienst abzuleisten ist in der Türkei jedoch nicht möglich. Er verweist zudem auf Berichte über unerklärliche Todesfälle von kurdischen Jugendlichen während des Militärdienstes in der Türkei. Von der Rechtsstaatlichkeit der Türkei ist Ibrahim Gümüs zudem nur wenig überzeugt. Seine Eltern hätten bei ihrem Asylgesuch in Deutschland in größerem Umfang gegen die Türkei ausgesagt, er meint, es ist möglich, dass dies in der Türkei auf ihn zurückfallen wird und er die Konsequenzen tragen müsse.

Auch für Mükrime wäre eine Abschiebung folgenreich.

"Nach der Ankunft in der Türkei würden wir vermutlich getrennt, weil Ibrahim den Militärdienst abzuleisten hätte. Für eine alleinstehende junge Frau ohne Verwandte wäre gleichzeitig ein Leben in einem Land, in dem zu leben sie nicht gelernt hat, extrem schwierig."

"Meine Schwester wäre dann als alleinstehende junge Frau ohne jegliche Verwandte völlig auf sich gestellt. Über Bekannte haben unsere Eltern versucht, eine Bleibe für Mükrime in der Türkei zu finden. Kein Türke, auch nicht in Großstädten wie Istanbul oder Ankara, war bereit ihr als Kurdin, als alleinstehende Frau, eine Wohnung zu überlassen, auch nicht, wenn die Miete aus Deutschland kommen würde."

Dies sind Auszüge aus der Petition an den Landtag. Mükrime merkt an, bei der Suche nach einer Wohnung für sie in der Türkei wäre zudem oft die Frage gestellt worden, ob sie nicht dem Islam angehörten und die einzige Möglichkeit, die ihr so bleibt, ist, bei Bekannten unterzukommen. Dies würde jedoch dazu führen, dass diese auch das Recht hätten, sie gegen ihren Willen zu verheiraten und das würde ihre Gastfamilie sicherlich in Anspruch nehmen, meint Mükrime, denn sie hätte für türkische Verhältnisse eine wohlhabende Familie.

Eine nicht vertretbare Abschiebung!

Ist die Furcht begründet? Nach allem was Uomo Universale zu diesem Thema zusammentragen konnte, ist sie es.

Die IHD, eine türkische Menschenrechtsorganisation, stellte fest:

"Angesichts der konkreten Fakten hält es der IHD für seine Pflicht, der ganzen Welt zu erklären, daß den in die Türkei Abgeschobenen große Gefahren drohen und die im humanitären Völkerrecht für Abschiebungen vorgesehenen Voraussetzungen in der Türkei nicht erfüllt sind." (IHD Bericht)

Ein Gutachten aus dem Jahr 2006, in Auftrag gegeben von Amnesty International, Pro Asyl und der Holtfort Stiftung, sieht die Rechtstaatlichkeit nicht gewahrt, wenn es um politische Delikte geht.

Der Niedersächsischen Flüchtlingsrat stellte in einem Artikel die aussichtslose Situation für in die Türkei abgeschobenen Kurden dar. Direkt nach der Ankunft am Flughafen würden aus Deutschland abgeschobene Kurden oft festgenommen und befragt, berichtet der Flüchtlingsrat Niedersachsens. Unterstellte politische Aktivität ist laut diesem Bericht oft Anlass für Folter und politische Verfolgung. In mehreren Fällen, berichtet der Flüchtlingsrat weiter, wäre die (im Ausland lebende) Verwandtschaft die Ursache für Folter und politische Verfolgung bei der Rückkehr in die Türkei. Da die Eltern gegen die Türkei ausgesagt haben, könnte dies auf Ibrahim und möglicherweise auch auf Mükrime zurückfallen. Da sie Kurden sind und ihre Eltern in Deutschland Asyl gesucht haben, könnten sie unter den Verdacht geraten, Anhänger der PKK zu sein. Was dies bedeuten kann, zeigt ein Bericht der Organisation exilio.

Eine Plenarsitzung des Bundestages stellte 1995 fest:

Erstens. Es gibt in der Türkei keine generelle ethnische Verfolgung, was der Ansatz für einen generellen Abschiebestopp wäre. Kurden werden nicht verfolgt, weil sie Kurden sind. Zweitens. Die innerstaatliche Fluchtalternative ist doch leicht einsehbar. Zwei Drittel der Kurden leben im Westen und im Süden des Landes, wo sie mit den Türken im wesentlichen ohne Probleme zusammenleben. Zu sagen, es gebe keine innerstaatliche Fluchtalternative, ist einfach falsch.
http://dip.bundestag.de/btp/13/13028.asc

Rechtstaatlichkeit wird in der Türkei als gegeben angesehen, trotz den zuvor genannten Einwänden und obwohl diese Aussage durch die neue Studie von ai, pro-asyl und der Holtfort-Stiftung sehr stark untergraben wird, hat sich an dieser Haltung bis heute kaum etwas verändert. Auch die innerstaatliche Fluchtalternative ist von vielen Seiten als zu optimistisch verworfen worden. Die AG Friedensforschung der Universität Kassel berichtet in einem Artikel von einer Menschenrechtsdelegation, die im Jahre 2005 die Situation vor Ort in der Türkei untersuchte. Diese kam zu dem Ergebnis, dass trotz des Drucks, den die EU auf die Türkei ausübt, Verbesserungen nur halbherzig umgesetzt worden wären. So gäbe es weiter eine Beschränkung der Meinungsfreiheit, eine Verletzung der Versammlungs- und Religionsfreiheit, Oppositionelle würden weiterhin verfolgt und nach wie vor gäbe es Folter. Auch die GfbV attestiert, die Reformen hätten nur auf dem Papier stattgefunden. Minderheiten wie Kurden und Christen würden in der Türkei auch weiterhin diskriminiert werden. Es ist das falsche Signal, die Bemühungen um ausreichende Menschenrechte in der Türkei bereits als abgeschlossenes Kapitel zu betrachten. Es sind, durch den Wille der Türkei EU-Mitglied zu werden, Ansatzpunkte geschaffen, jedoch ist dies noch lange nicht ausreichend. Nachdenklich sollte stimmen, dass sich ein kurdischer Flüchtling aus der Türkei zwar nicht auf die Furcht vor möglicher Folter und Verfolgung berufen kann, jedoch Merkel 2004 gegen einen EU-Beitritt der Türkei anführte, die Türkei würde nicht die Beitrittskriterien erfüllen, keinen Zweifel gäbe es an Folter und an der fehlenden Religionsfreiheit.

Was ist von Ibrahims Furcht vor dem Militär zu halten? Das Militär ist in der Türkei nicht dem Parlament unterstellt, sondern direkt dem Ministerpräsidenten. Es hat einen immer noch großen politischen Einfluss. Die heutige Türkische Republik entstand 1980 durch einen blutigen Militärputsch, welcher die besondere Stellung des Militärs in der Türkei begründet. Das Militär ist eine eigene Kapitalgesellschaft, die selbst in der Ökonomie der Türkei eine wichtige Rolle spielt. Sie besitzt Banken, Versicherungsgesellschaften, Hotels und Fabriken. Der Einfluss des Militärs wurde zwar 2003 beschnitten, jedoch ist der Einfluss immer noch vorhanden. Selbst wenn die Regierung versucht eine neue Politik zu betreiben, die Minderheiten nicht mehr diskriminiert, so besteht weiterhin die militärische Institution, die nicht gewillt ist ihr altes Feindbild aufzugeben. In der ländlichen Region der Türkei übernimmt das Militär auch die Funktion der Polizei. Viele Menschenrechtsverletzungen gehen auf das Militär zurück. In der Türkei hat das Militär zudem einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert. Es ist nicht möglich, den Militärdienst zu verweigern. Türkische Bürger, die im Ausland leben, können, wenn sie genug Geld besitzen, ihren Militärdienst auf einen Monat verkürzen. Wer sich dem Militär jedoch völlig verweigert, dem droht eine längere Haftstrafe. Das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung wird von der Türkei nicht anerkannt. Erst vor kurzem regte der Fall Mehmet Tarhan deswegen für Aufsehen. Immer wieder kam das Militär unter die Anklage, Menschenrechte zu verletzen. Ein von der DFG veröffentlichtes Dokument widmet sich diesem Thema ausführlicher. Es kommt immer wieder zu angeblichen "Selbstmorden" innerhalb der Armee. Dem Militär wird zudem vorgeworfen von Folter Gebrauch zu machen. Die türkische Menschenrechtsorganisation IHD hat es mit Nachforschungen nicht leicht, denn diese verspürt einerseits einen massiven politischen Druck, andererseits sieht sie sich auch selbst bedroht. So wurde auf den Vorsitzenden Birdal 1998 ein Attentat verübt, nur knapp kam dieser mit dem Leben davon. Birdal hatte Polizeischutz beantragt, da er auch zuvor schon bedroht worden war, jedoch wurde ihm dieser nicht genehmigt. Birdal versetzte sich in diese gefährliche Lage, weil er immer wieder die Existenz systematischer und weitverbreiteter Folter öffentlich behauptete. Die IHD stellte fest, dass 3.500 kurdische Dörfer im Rahmen eines organisierten Programms durch das türkische Militär entvölkert und zum großen Teil niedergebrannt worden wären. 3,5 Millionen Kurden wären, nach Aussage der IHD, gewaltsam aus ihrer Region vertrieben worden.

Aber auch ohne dies zu berücksichtigen, es waren die Eltern der beiden Geschwister, die nach Deutschland geflohen sind. Flüchtlingskinder haben nicht die Wahl zu entscheiden, wohin sie fliehen und wie lange sie dort bleiben. Beide sind in Deutschland aufgewachsen und haben die deutsche Kultur angenommen. Es ist nicht einzusehen, warum nicht aufgrund der sehr langen Aufenthaltsdauer und aus Humanität von einer Familientrennung abgesehen wird. Die bisherige Altfallregelung ist sehr restriktiv und kommt selten zum Einsatz. Die neu etablierte Härtefallkommission, die solche Fälle verhindern sollte, hat dieses Anliegen abgelehnt.

200'000 geduldete Ausländer leben in Deutschland. Von diesen, schätzt Pro Asyl, hätten etwa 150'000 bereits einen längeren Aufenthalt als 5 Jahre in Deutschland. Die Kettenduldung wurde durch das neue Zuwanderungsgesetz nicht beseitigt. Die Lage sei, berichtet Pro Asyl, noch weit schlimmer geworden: Es würden Anträge auf ein Aufenthaltsrecht reihenweise abgelehnt und viele Asylsuchende würden ihren Job verlieren, denn es würden jetzt noch häufiger Arbeitsverbote verhängt werden.

Auch in der Bundestagsdebatte zum Bleiberecht am 19.1.2006 wurde der Fall Ibrahim und Mükrime Gümüs von den Grünen als Beispiel für die unausreichende Rechtslage für Altfälle erwähnt. Die CDU ging jedoch trotz mehrmaligen Zwischenrufen der Grünen nicht auf diesen Fall ein.

"Integrieren oder gehen" diesen Satz platzierte Stoiber, wie der Stern online berichtet, in der Bildzeitung. Der Stern kritisiert Stoibers Haltung, selbst in den eigenen Reihen hätte dies für Kopfschütteln gesorgt hätte. Jedoch Mükrime und Ibrahim haben sich integriert und werden dennoch abgeschoben. Dies ist kein Einzelfall, wie der Stern in der Ausgabe 13/2006 berichtet. Der Stern schildert, wie auch integrierte, gebildete und selbst hochgebildete Ausländer nicht von einer Abschiebung verschont werden.

 

Links zum Thema:

Hilfsorganisationen

Amnesty International

Exilio

Pro Asyl

Zitierte, verwendete und weiterführende Links:

Situation von Flüchtlingen in Deutschland

Zur Situation von Flüchtlingen in Deutschland

Vom Arbeiten und Geldverdienen für AusländerInnen

Türkeigutachten

Rechtstaatlichkeit politischer Verfahren in der Türkei

AI über das Türkeigutachten

Pro-Asyl über das Türkeigutachten

Fallbeispiel

Die „ganz gewöhnliche Geschichte“ eines Kurden auf exilio.de

Bericht des Flüchtlingsrat Niedersachsen

Zur Rückkehrgefährdung von Kurden in der Türkei

Situation in der Türkei

Rückkehrrisiken und zunehmende Gewalt gegen Kurden in der Türkei

Kurdenkonflikt in der Türkei

Türkei: "Große Diskrepanz zwischen Gesetzesreformen und Umsetzung in der Praxis"

Kein Ende der ethnischen und religiösen Verfolgungen

(IHD) Abgeschobene erwartet ein gefährliches Folterpotential

Das türkische Militär

Interview Eren Keskin: "Das türkische Militär hat zuviel Macht"

Das Militär und Menschenrechtsverletzungen in der Türkei

Politische Diskussionen / Gesetze:

Bundestagsdebatte zum Bleiberecht am 19.1.2005 (S.100-102)

Zuwanderungsgesetz

 

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Deutsches Ausländerrecht (AuslR)

Kissrow, Winfried: Ausländerrecht. Mit den Vorschriften des neuen Zuwanderungsgesetzes

Storr, Christian; Albrecht, Reiner: Das neue Zuwanderungsrecht

Kartal, Cellaletin: Der Rechtsstatus der Kurden im Osmanischen Reich und in der modernen Türkei. Der Kurdenkonflikt, seine Entstehung und völkerrechtliche Lösung

Krumbiegel, Sebastion: Hoffnung säen. Lebensgeschichten von Flüchtlingen

Kühne, Peter; Rüßler, Harald: Die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge in Deutschland.

Kaya, Devrim: 'Meine einzige Schuld ist, als Kurdin geboren zu sein'

 

Last Updated ( Monday, 18 August 2008 )